AGB`s. Schloss Wiesenthau für Veranstaltungen
AGB`s. Schloss Wiesenthau für Hotelzimmer
Allgemeinegeschäftsbedingungen Schloss Wiesenthau

AGB´s Schloss Wiesenthau für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen 01.09.2009


1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Der Vertrag kann nicht einseitig aufgehoben werden.

2. Rücktritte bzw. Stornierungen von Reservierungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden.
Im Fall von Stornierungen fest reservierter Veranstaltungsräume gelten die nachstehenden Stornierungsgebühren



Storno Phasen 1 2 3
Gourmetrestaurant 525.- € 1050.- € 1600.- €
Fürstenzimmer 525.- € 1050.- € 1600.- €
Kristallsaal 875.- € 1750.- € 2800.- €
Renaissancesaal 1400.- € 2800.- € 4480.- €
Raubritterrestaurant 1400.- € 2800.- € 4480.- €
Barocksaal 2100.- € 4200.- € 6720.- €
Garten u. Säle die begleitend zurm Hauptveranstaltungssaal genutzt werden. keine Kosten 350,- € 500,- €



Phase 1: Gilt ab dem Tag der Reservierung bis vier Monate vor dem Tag der Veranstaltung.
Phase 2: Gilt ab dem vierten Monat bis zum achten Tag vor dem Tag der Veranstaltung.
Phase 3: Gilt ab dem siebten Tag bis zum Tag der Veranstaltung.

Das Schloss Wiesenthau bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsräume verpflichtet sich der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter der Berücksichtigung der vorstehenden aufgeführten Kostenregelung den daraus errechneten Betrag zu entrichten.

3. Bezahlung
Das Hotel ist berechtigt, insbesondere bei Großveranstaltungen, Gruppenreservierungen und Gästen aus dem Ausland, Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen in Höhe von 50% zu verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der Reservierung zur Zahlung fällig.
Sollten vereinbarte Depositzahlungen nicht eintreffen, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.
Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug in bar oder per EC-Karte fällig.

4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behält sich das Schlosshotel Wiesenthau die Berechnung banküblicher Zinsen vor.

5. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

6. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung des Hotels.
Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Hotel „ Schloss Wiesenthau“, das es sich um eine derartige Vereinigung handelt, so ist das Hotel entgegen 1.) berechtigt, den Vertrag einseitig zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten 2.) zu berechnen.

7. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel entgegen 1.) vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt im besonderen dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung nicht hinreichend informiert worden ist.

8. Die Haftung für die Weiterleitung von Nachrichten und Postsendungen sowie deren Nachsendung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nachsendungen erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Empfängers.

9. Zurückgelassene Gegenstände (Fundsachen) werden für die Dauer von 6 Monaten verwahrt. Auf Wunsch werden Fundsachen gegen Berechnung einer angemessenen Gebühr an den Eigentümer versandt. Nach Ablauf der Verwahrungsfrist werden Fundsachen, sofern sie einen erkennbaren Wert darstellen, an das örtliche Fundbüro übergeben.

10.Teilnehmerzahl
Es gilt die jeweilig individuell vereinbarte Mindestteilnehmerzahl. Sollte Ihre Gesellschaft am Tag der Veranstaltung weniger als die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl umfassen, veranschlagen wir für jeden fehlenden Teilnehmer eine Pauschale von 29,00 €. Eine mängenmäsige Änderung der Bestellten Speisen muss Spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt/bestätigt worden sein. Andernfalls wird die bestellte Anzahl der Speisen in Rechnung gestellt. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt wurde.

11 Berechnung Kinder
Für Kinder von 0-6 Jahren fallen keine Kosten für Speisen an.
Für Kinder von 6-10 Jahren wird die Hälfte des Speisenpreises berechnet.
Für Kinder ab 10 Jahren wird der volle Speisenpreis berechnet.

12. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen.

13. Für Schäden, die in sachlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, haftet der Veranstalter/Besteller auch dann, wenn diese durch Verrichtungshilfen, Teilnehmer oder sonstige, der Risikosphäre des Veranstalters zugehörige Person verursacht werden, unabhängig vom Grad des Verschuldens.

14. Störung an zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann nicht vorgenommen werden.

15. Sofern das Hotel „ Schloss Wiesenthau“ für den Besteller/Veranstalter Fremdleistungen (z.B. Künstler, technische Einrichtung) von Dritten bestellt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Bestellers/Veranstalters. Das Hotel ist hierbei von allen Ansprüchen der Fremdleister freigestellt.

16. Wird eine bestellte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Besteller/Veranstalter Nachbesserungen verlangen. Es kann eine der Minderung entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet bei ev. Auftretenden Leistungsstörungen, seine Beanstandungen unverzüglich der Veranstaltungs/Hotelleitung mitzuteilen und alles ihm zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Kommt der Veranstalter/Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

17. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 8 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne Vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderung der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragassabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmer.

18. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftklausel.



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